Vorbemerkungen: Datenschutz nach BDSG
Leider wird der Datenschutz entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) immer noch falsch verstanden, denn hier geht es nicht um den Schutz von firmeninternen Daten, sondern um den Schutz - personenbezogener Daten - von natürlichen Personen. Dazu gehören z.B. Name, Anschrift, Geburtstag, Telefon, Bankverbindung, etc.. Im Unternehmen sind dieses z.B. Personaldaten die als - personenbezogene Daten - durch das BDSG geschützt sind.
Jedes Unternehmen ist dem BDSG verpflichtet und hat unter Berücksichtigung der internen Prozesse, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Vorbemerkungen: Datenschutz-Management
Das Datenschutz-Management integriert den Datenschutz nach BDSG, geht aber wesentliche Schritte weiter. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung von Unternehmen, ist die Einführung eines Datenschutz-Management-System unabdingbar. Durch das Datenschutz-Management werden alle internen aber auch externen Prozesse analysiert, Schwachstellen ermittelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. In welcher Tiefe ein Datenschutz-Management-System im Unternehmen eingeführt wird, hängt im Wesentlichen von den vordefinierten Zielen ab.
Beispiele von Zielen:
- Ihr Kunde fordert bei Ihnen ein Datenschutz-Management-System.
- Transparenz der durch die EDV abgebildeten internen Prozesse.
- Ihr EDV-Leiter beabsichtigt/hat das Unternehmen verlassen und Sie benötigen eine Bestandsanalyse bzw. Übersicht.
- Die Finanzbehörden, Wirtschaftprüfer, Banken und Versicherungen verlangen einen Nachweis der abgesicherten und rekonstruierbaren Datenhaltung.
- Unabhängigkeit vom externen EDV-Dienstleister.
- Neustrukturierung und Konsolidierung der EDV
- Verbesserung der Gesetzeskonformität
- Überwachung der internen EDV
- Schutz vor Bedrohungen aus dem Internet und Datenmissbrauch
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die Ziele zur Absicherung Ihrer Potentiale, insbesondere in Richtung - wirtschaftlich sinnvoller Konzepte.
... wir zeigen den
Weg! 




